Beauftragte im Managementsystem

1. Zielsetzung

2. Verantwortung

3. QM-Beauftragter

4. Weitere Beauftragte

5. Bestellung von Beauftragten

6. Prozesseigentümer

 

      1. Zielsetzung

Die in unserem Unternehmen benannten Beauftragten handeln im Auftrag der Geschäftsführung und sind bzgl. ihrer Handlungen unabhängig und weisungsbefugt gegenüber allen Mitarbeitern. Hierzu ist es besonders wichtig, dass die Beauftragten Fachleute im betreffenden Aufgabengebiet sind.

 

      1. Verantwortung

Für die Koordinierung der Aktivitäten der Beauftragten in unserem Qualitätsmanagementsystem ist die Geschäftsführung verantwortlich.

 

      1. QM-Beauftragter

Aufgabe: Der QMB ist in Angelegenheiten des Qualitätsmanagementsystems weisungsbefugt und stimmt sich hierzu bei der Einleitung von erforderlichen Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen mit den betreffenden Projektleitern und Prozesseigentümern ab.

 

Interaktion mit Geschäftsführung: Er berichtet der Geschäftsführung mindestens jährlich über die Leistung des Qualitätsmanagementsystems. Hierzu werden Auswertungen zu Kundenreklamationen, Ergebnisse der internen Audits sowie Produkt- und Prozessleistungen in Form eines Jahresberichts der Geschäftsführung vorgelegt.

 

Interaktion mit Mitarbeitern: Zur Förderung der Kundenorientierung vermittelt der QMB allen Mitarbeitern aktuelle Reaktionen und Anforderungen unserer Kunden durch regelmäßige Schulungen. Entsprechende Schulungen werden angeboten und sind im Schulungsplan aufgeführt.

 

      1. Weitere Beauftragte

Entsprechende Rechtsgrundlagen geben Aufschluss, ob ein Beauftragter zu bestellen ist und welche Anforderungen bzgl. Qualifikation und Weiterbildung erforderlich sind. Dieser muss die Fach- und Sachkunde für das jeweilige Aufgabengebiet nachweisen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass der in Frage kommende Mitarbeiter über eine entsprechende Ausbildung und/oder Berufserfahrung verfügen muss. Um die Fach- und Sachkunde für bestimmte Beauftragte zu erlangen, sind neben der Ausbildung und Berufserfahrung ggf. behördlich anerkannte Lehrgänge zu besuchen.

 

      1. Bestellung von Beauftragten

Bei der Benennung der jeweiligen Beauftragten ist darauf zu achten, dass neben der fachlichen Qualifikation auch die Zuverlässigkeit sichergestellt wird.

 

Beauftragte werden von der Geschäftsführung benannt und schriftlich bestellt, wobei dies auch die Beauftragung externer Stellen einschließen kann, welche die jeweiligen Anforderungen nachweislich erfüllen. Bei behördlich geforderten Beauftragten wird die Bestellung gegenüber der Behörde schriftlich angezeigt.

 

Folgende Beauftragte sind in unserem Unternehmen benannt:

 

  • QM-Beauftragter (ISO 9001, 5.5.2) wie bereits oben genannt

  • Sicherheitsbeauftragter (§719 RVO, § 22 SGB VII und § 9 BGV A 1)

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (gemäß §§ 5, 6 ASiG)

  • Mehrere Ersthelfer (§§ 8,9,10 Abs. 2, 8 BGV A 5)

  • EDV-/Datenschutzbeauftragter (BDSG § 4f.)

 

Daneben steht uns ein externer Betriebsarzt (gemäß § 2 ASiG und BGV A 7) zur Verfügung.

 

      1. Prozesseigentümer

ist derjenige, der die meisten personellen Anteile am Prozess hat oder derjenige, der das meiste Interesse daran hat, dass der Prozess funktioniert. Der Prozesseigentümer hat folgende Verantwortungen und Kompetenzen:

 

  • Gestaltung und Änderung von Regelungen

  • Weiterentwicklung der Regelungen und Verfahren

  • Ansprechpartner bei internen und externen Audits

  • Einleiten von Korrekturmaßnahmen, die z. B. aus internen und externen Audits resultieren

  • Schulung von Mitarbeitern zur jeweiligen Regelung bzw. zum jeweiligen Verfahren

 

Nachfolgend sind die in unserem Unternehmen relevanten Prozesseigentümer aufgelistet:

 

Kapitel Managementhandbuch

Prozesseigentümer

Stellvertreter

Aufbau und Struktur des QM-Systems

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Beauftragte im Managementsystem

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Planung und Weiterentwicklung des QM-Systems

QMB

GF

Dokumentationssystem

QMB

GF

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